Unabhängig davon, was Sie sind: ein Unternehmer ohne Bildung einer juristischen Person oder ein Gründer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung; ob Sie ein vereinfachtes oder gewöhnliches Besteuerungssystem haben, sollen Sie die von der Gesetzgebung vorgeschriebenen Berichte (Steuerberichte, buchhalterische und statistische Berichte) rechtzeitig vorbereiten / erstellen und übergeben. Auch wenn Sie mit keiner aktiven Tätigkeit angefangen haben, d.h. es gibt keine Kontenbewegung, die Löhne werden nicht angerechnet, es wird nichts verkauft und gekauft, sollen Sie die Buchhaltungs- und Steuerberichte erstellen / vorbereiten und übergeben. Dank großer Erfahrungen in unserem Tätigkeitsbereich können wir unsere Arbeit schnell und qualitativ hochwertig erfüllen. Sie können unsere Dienstleistungen einmal in Anspruch nehmen oder die Abwicklung Ihrer Buchhaltung völlig uns anvertrauen.
Beachten Sie bitte: Wenn wir die buchhalterische Begleitung Ihres Unternehmens übernehmen, d.h. wenn unsere Fachleute Ihre Buchhaltung führen, die buchhalterische Bilanz und die Steuererklärung erstellen, dann übernehmen wir die Verantwortung für die Übergabe der buchhalterischen Berichte und für Steuerberechnungen in die Haushalte und außerbudgetären Fonds.
Ausführliche Informationen über die buchhalterischen Dienstleistungen
erhalten Sie unter Tel. +38 (044) 209 36 80 oder E-Mail: info@acg.com.ua